Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über das eService-Portal
Die Übermittlung von Schreiben des Bundesamtes erfolgt ausschließlich durch das eService-Portal und somit an die Person, die über den Portalzugang verfügt.
Sollten Sie keinen Zugang zum eService-Portal haben, so steht Ihnen auf der Portalseite eine ausführliche Bedienungsanleitung für eine Kontoerstellung zur Verfügung.
Bei technischen Fragen/Hilfestellungen zum eService Portal wenden Sie sich bitte an