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Aktuelle Förderrichtlinie und Förderaufrufe

Im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) gibt es im Rahmen der Förderrichtlinie vom 10.04.2024 drei Förderaufrufe mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.

Offene Magazine ineinander gestapelt in Blau-Tönen.

Aktuell offene* Förderaufrufe:

*Das bedeutet, dass Projektskizzen- bzw. Antragseinreichungen aktuell möglich sind.

Schwerpunkt Innovationsförderung

Förderaufruf Schwerpunkt "Innovationsförderung"

Nach Bekanntmachung und Veröffentlichung im Jahr 2025 startet der Förderaufruf für Modul 3 – „Innovationsförderung“ zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Dieser dritte Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ behandelt die Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.

Die in der Förderrichtlinie getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Einzelne Punkte der Richtlinie werden durch die Aufrufe ergänzt oder konkretisiert.

Schwerpunkt Breitenförderung

Förderaufruf Schwerpunkt "Breitenförderung"

Nach Bekanntmachung und Veröffentlichung im Jahr 2025 startet der Förderaufruf für Modul 1 – „Breitenförderung“ - zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen.

Dieser Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ dient zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft in Deutschland.

Schwerpunkt Initialförderung

Förderaufruf Schwerpunkt "Initialförderung"

Nach Bekanntmachung und Veröffentlichung im Jahr 2025 startet der Förderaufruf für Modul 2 – „Initialförderung“ zur Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten durch Beratende. Die Bearbeitung des BMM-Konzeptes erfolgt auf Grundlage von standardisierten Beratungsleistungen.

Dieser Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit dem Schwerpunkt „Initialförderung“ fördert Projekte, die einen mittelbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Erstellung eines professionellen Standortkonzepts des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten.