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Förderaufrufe

Im Förderprogramm BMM (Betriebliches Mobilitätsmanagement) gibt es im Rahmen der Förderrichtlinie vom 14.12.2023 drei Förderaufrufe mit jeweiligem Schwerpunkt.

Offene Magazine ineinander gestapelt in Blau-Tönen.

Schwerpunkt Breitenförderung

Zum 2.5.2023 startet der Förderaufruf für Modul 1 – „Breitenförderung“ - zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen.

Dieser erste Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ dient zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft in Deutschland.

Förderaufruf Schwerpunkt "Breitenförderung“ als Dokument

Schwerpunkt Initialförderung

Zum 15.5.2023 startet der Förderaufruf für Modul 2 – „Initialförderung“ zur Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten durch Beratende. Die Bearbeitung des BMM-Konzeptes erfolgt auf Grundlage von standardisierten Beratungsleistungen.

Dieser zweite Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit dem Schwerpunkt „Initialförderung“ fördert Projekte, die einen mittelbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Erstellung eines professionellen Standortkonzepts des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten.

Förderaufruf Schwerpunkt „Initialförderung“ als Dokument

Schwerpunkt Innovationsförderung

Nach Bekanntmachung und Veröffentlichung im Jahr 2023 startet der Förderaufruf für Modul 3 – „Innovationsförderung“ zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Dieser dritte Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ behandelt die Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.

Die in der Förderrichtlinie getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Einzelne Punkte der Richtlinie werden durch die Aufrufe ergänzt oder konkretisiert.

Förderaufruf Schwerpunkt „Innovationsförderung“ als Dokument

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