Innovationsförderung – mehrstufiger Antragsprozess
Skizzeneinreichung
Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze voraus. Die Projektskizze umfasst die Kurzbeschreibung und Zielsetzung des Vorhabens und die „Anlage zur Projektskizze“.
Die Einreichung der Projektskizze und aller Anlagen ist über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Link: easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) bis zum 11.08.2025 möglich (Ausschlussfrist).
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Projektskizzen auf Papier ist nicht erforderlich. Aus der Einreichung der Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Unterlagen zum Download
- Anlage zur Projektskizze
- Hinweise zur Skizzeneinreichung im Schwerpunkt Innovationsförderung
- Merkblatt zum Antragsverfahren im Schwerpunkt Innovationsförderung
- Informationen zur Antragstellung und Projektdurchführung im Schwerpunkt Innovationsförderung
Bewilligungsverfahren
Die zur Förderung ausgewählten Projekte werden in einer zweiten Phase zur formalen Antragstellung aufgefordert. Aus der Vorlage eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch zur Förderung abgeleitet werden. Die genaue Frist wird den Antragstellerinnen und Antragstellern der ausgewählten Projekte rechtzeitig bekanntgegeben. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Es ist geplant, dass eine Bewilligung ab 01.01.2026 ausgesprochen wird. Für die geförderten Projekte soll eine Laufzeit bis spätestens 30.06.2027 festgelegt werden, so dass die jeweilige Projektplanung bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Beendigung der Projektarbeiten einschließlich des Projektabschlusses seitens der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorsehen muss.
Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden und besteht aus dem Sachbericht / Erfolgskontrollbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis (Verwendungsnachweis- Formular in profi-Online) und der fortgeführten Belegliste. Der unterzeichnete Verwendungsnachweis muss über profi-Online und das eService-Portal eingereicht werden.
Belegliste_Innovationsförderung_2025
Breitenförderung – einstufiger Antragsprozess
Antragstellung
Im Rahmen des einstufigen Antragsverfahrens ist die formale Antragstellung über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Link: easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr möglich (Ausschlussfrist).
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Förderanträgen auf Papier ist nicht erforderlich. Aus der Einreichung der Förderanträge kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Unterlagen zum Download
- Merkblatt zum Antragsverfahren im Schwerpunkt Breitenförderung
- Informationen zur Antragstellung und Projektdurchführung im Schwerpunkt Breitenförderung
- Hinweise zur Antragstellung in der Breitenförderung
- Anlage zur Erklärung Einstufung als KMU
- Anlage Subventionserheblichkeit
Bewilligungsverfahren
Bei positiver Antragsprüfung erhalten die ausgewählten Antragstellenden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuwendungsbescheid. In diesem werden die maximale Fördersumme sowie der Bewilligungszeitraum festgelegt. Es ist geplant, dass eine Bewilligung frühestens ab August/September 2025 ausgesprochen wird. Für die geförderten Projekte soll eine maximal zwölf-monatige Laufzeit bis spätestens 30.06.2027 festgelegt werden, sodass die jeweilige Projektplanung bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Beendigung der Projektarbeiten einschließlich des Projektabschlusses seitens der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorsehen muss.
Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden und besteht aus dem Sachbericht / Erfolgskontrollbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis (Verwendungsnachweis- Formular in profi-Online) und der fortgeführten Belegliste. Der unterzeichnete Verwendungsnachweis muss über profi-Online und das eService-Portal eingereicht werden.
Belegliste_Breitenförderung_2025
Initialförderung – einstufiger Antragsprozess
Antragstellung
Im Rahmen des einstufigen Antragsverfahrens ist die formale Antragstellung über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Link: easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr möglich (Ausschlussfrist).
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Förderanträgen auf Papier ist nicht erforderlich. Aus der Einreichung der Förderanträge kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Unterlagen zum Download
- Merkblatt zum Antragsverfahren im Schwerpunkt Initialförderung
- Informationen zur Antragstellung und Projektdurchführung im Schwerpunkt Initalialförderung
- Hinweise zur Antragstellung in der Initialförderung
- Anlage zur Erklärung Einstufung als KMU
- Anlage Subventionserheblichkeit
- Anlage „De-minimis“-Erklärung
Bewilligungsverfahren
Bei positiver Antragsprüfung erhalten die ausgewählten Antragstellenden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuwendungsbescheid. In diesem werden die maximale Fördersumme sowie der Bewilligungszeitraum festgelegt. Es ist geplant, dass eine Bewilligung frühestens ab August/September 2025 ausgesprochen wird. Der Bewilligungszeitraum soll sechs Monate nicht überschreiten. Für die geförderten Projekte wird ein Laufzeitende bis spätestens 30.06.2027 festgelegt, sodass die jeweilige Projektplanung bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Beendigung der Projektarbeiten einschließlich des Projektabschlusses seitens der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorsehen muss.
Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden und besteht aus dem Sachbericht / Erfolgskontrollbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis (Verwendungsnachweis- Formular in profi-Online) und der entsprechenden Zahlungsbelege. Der unterzeichnete Verwendungsnachweis muss über profi-Online und das eService-Portal eingereicht werden.