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Förderprogramm LKW-Stellplätze (SteP)

LKW Stellplatz

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung privater Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen (nachfolgend Richtlinie „Lkw-Stellplätze“) bzw. den Informationen zum Verfahren.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.