Grundsätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von Zuwendungen ist das Vorliegen eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides.
- Übermitteln Sie bitte so zeitig wie möglich, jedoch bis spätestens 28. Februar 2022 einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen 1. Teilverwendungsnachweis über das eService-Portal an das Bundesamt für Güterverkehr.
- Abrechnungszeitraum für den 1. Teilverwendungsnachweis ist der Zeitraum vom Beginn des Ausbildungsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2021.
- Die weiteren Teilverwendungsnachweise sind jeweils innerhalb der ersten zwei Monate eines Kalenderjahres für die absolvierten Ausbildungsmonate des vorangegangenen Kalenderjahres vorzulegen.
Der abschließende Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausbildungsende vorzulegen. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, d.h. mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Absatz 2 BBiG).
Die Formulare zur elektronischen Übermittlung des (Teil-)Verwendungsnachweises erhalten Sie im eService-Portal auf https://antrag-gbbmvi.bund.de.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des elektronischen (Teil-)Verwendungsnachweises und des Kontrollformulars beim Bundesamt für Güterverkehr. Auch das Kontrollformular ist über das eService-Portal https://antrag-gbbmvi.bund.de zu übermitteln.
Sofern Sie das Kontrollformular gleichzeitig mit dem (Teil-)Verwendungsnachweis hochladen, tragen Sie dazu bei, dass Ihr (Teil-)Verwendungsnachweis beschleunigt bearbeitet werden kann. Spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung des (Teil-)Verwendungsnachweises ist das Kontrollformular über das eService-Portal zu übermitteln.
Eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch das Bundesamt für Güterverkehr entsprechend dem Prüfergebnis, höchstens jedoch bis zu der im Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungssumme.
Sofern ein bewilligtes Ausbildungsverhältnis nicht mehr bestehen sollte, ist dies dem Bundesamt unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen, mitzuteilen.
Hierfür steht Ihnen ein Formular „Änderungsmitteilung" zur Verfügung.