Mit dem Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in schaffen.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie "Ausbildung" bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
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