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Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen

  • mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • als Eigentümer:in oder Halter:in von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2021

Sie können die maßgeblichen Fahrzeugnachweise ebenfalls einreichen, wenn sich die Fahrzeugnachweise zu Eigentümer- oder Haltereigenschaft auch auf andere Tage beziehen (zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem Tag Ihrer Antragstellung). Das Bundesamt für Güterverkehr wird diese wohlwollend prüfen.

Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.

Als Voraussetzung für Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen:

  • bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebene Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis/

    § 5 GüKGEU-Lizenz)

  • bei Werkverkehr eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG

Bei Trennung der Wirtschaftszweige sind zudem Unternehmen zuwendungsberechtigt mit Tätigkeit

  • in der Fischerei oder der Aquakultur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
  • in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (vgl. Artikel 1 Absatz 1 lit. a) bis c) der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen)

Der nicht zuwendungsberechtigte Unternehmensteil/das nicht zuwendungsberechtigte Unternehmen eines Unternehmensverbundes darf in diesem Fall keine Zuwendungen erhalten.

Sie erhalten weitere Informationen hier:

Schaubilder zum Unternehmensverbund

Branchenverzeichnis

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