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Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Im Rahmen des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte werden natürliche und juristische Personen des Privatrechts gefördert, die im Sinne der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“:

  • ein für gewerbliche Zwecke genutztes Bestandsfahrzeug der Schadstoff-klasse Euro V und schlechter verschrotten
  • ein Neufahrzeug mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder Schadstoffklasse Euro VI erwerben, auf sich zulassen und für gewerbliche Zwecke nutzen
  • Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein. Das gilt zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung.
  • Mit der Verschrottung des jeweiligen Bestandsfahrzeugs und dem Erwerb des Neufahrzeugs darf vor Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ und den Ausführungen in der Rubrik -Flottenerneuerung -Nutzfahrzeugflotte -Informationen zum Verfahren.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs beim Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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