Wann und wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Grundsätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von Zuwendungen ist das Vorliegen eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheides.
Zudem müssen bewilligte Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums zweckentsprechend durchgeführt worden sein.
In diesen Fällen wird durch die fristgerechte elektronische Einreichung eines Verwendungsnachweises über das eService-Portal beim BALM die Auszahlung von Zuwendungen beantragt.
Die Formulare zur elektronischen Übermittlung des Verwendungsnachweises erhalten Sie im eService-Portal.
Der Verwendungsnachweis ist dem BALM bei kurzfristigen Maßnahmen der Kategorien 2 bis 4 und 6, ausgenommen 3.3 (Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „Weiterbildung“), innerhalb von vier Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides auf elektronischem Wege zu übermitteln, soweit im Zuwendungsbescheid keine abweichende Vorlagefrist bestimmt ist.
Bitte beachten Sie die abweichende Regelung bei den längerfristigen Maßnahmen (mehrwöchige, -monatige, -jährige) der Kategorien 1, 3.3 und 5 des Maßnahmenkatalogs (Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „Weiterbildung“) zur Vorlage des Verwendungsnachweises.
Der Bewilligungszeitraum und die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis enden bei längerfristigen Maßnahmen drei Monate nach dem voraussichtlichen Abschluss der Maßnahme gemäß Angaben im Antrag. Diese Frist wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt. Dies bedeutet, dass auch die Auszahlung der Zuwendung erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme erfolgt.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des elektronischen Verwendungsnachweises und des Kontrollformulars beim BALM.
Das Kontrollformular ist ebenfalls über das eService-Portal zu übermitteln.
Sofern Sie das Kontrollformular gleichzeitig mit dem Verwendungsnachweis senden, tragen Sie dazu bei, dass Ihr Verwendungsnachweis beschleunigt bearbeitet werden kann.
Spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung des Verwendungsnachweises ist das Kontrollformular über das eService-Portal hochzuladen.
Eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch das BALM entsprechend dem Prüfergebnis, höchstens jedoch bis zu der im Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungssumme. Mit der Durchführung der Zahlung wird die Bundeskasse beauftragt.
Bitte teilen Sie uns stets zeitnah mit, ob Sie beabsichtigen, weitere Maßnahmen abzurechnen oder ob die Durchführung der Maßnahmen beendet ist. Damit erfüllen Sie Ihre Mitteilungspflicht und tragen dazu bei, nicht benötigte gebundene Fördermittel freizusetzen.
Hierfür steht Ihnen das Formular "Änderungsmitteilung/Verzicht auf Förderung" im eService-Portal zur Verfügung.
Kostenrechner
Kostenrechner mit Berechnungstabellen für interne Ausbilder:innen, Weiterbildungsteilnehmer:innen und weitere Kosten