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Die Förderung nach dem Förderprogramm "Weiterbildung" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Förderhöhe beträgt
- bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,
- bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
- bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Mio. Euro pro Unternehmen und Weiterbildungsvorhaben begrenzt.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen darf 3 Mio. Euro nicht überschreiten.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von
- bis zu 1.050 Euro bei Kleinst- und kleinen Unternehmen,
- bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
- bis zu 750 Euro bei anderen Unternehmen
multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2023 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden zur Nutzung überlassene Fahrzeuge (wie z.B. Miete oder Leasing) nur berücksichtigt, wenn diese auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sind.
Für die Ermittlung der zu beantragenden Zuwendung stellt das Bundesamt eine Berechnungshilfe Weiterbildung zur Verfügung.
Für die Beurteilung der Unternehmensgröße stellt das Bundesamt ein Merkblatt KMU Weiterbildung zur Verfügung.