„De-minimis“ Förderperiode 2023 – Abschluss der erneuten Bescheidung
30.08.2024
Die weiteren Mittel, die zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln zur Verstärkung des Förderprogrammes bereitgestellt wurden, sind nunmehr vollumfänglich durch den Erlass entsprechender Zuwendungsbescheide gebunden. Dabei konnten alle Anträge Berücksichtigung finden, die bis einschließlich 31.07.2023 vollständig eingereicht wurden. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023 mit Eingangsdatum ab 01.08.2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, keine Berücksichtigung mehr finden.