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Alternative Antriebe - Infrastruktur

Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebenen Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)" (Richtlinie KsNI) gewährt der Bund auch Zuschüsse für die Beschaffung der für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur (Fördergegenstand KsI). Notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur bedeutet, dass nur in einem solchen Umfang Infrastruktur gefördert wird, der in einem zweckmäßigen Verhältnis zum Einsatzszenario im Rahmen des Förderprogramms KsNI beschafften bzw. zu beschaffenden Nutzfahrzeuge steht.

Gefördert wird:

  • Ladeinfrastruktur für von außen aufladbare Batterie-Lkw nach § 2 Nummer 2 und 3 EMoG sowie
  • Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw nach § 2 Nummer 4 EMoG.

Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal ab dem 16.08.2021 um 09:00 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass im 1. Förderaufruf aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission gemäß Nummer 1.2 der Richtlinie KsNI keine Antragsstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw nach § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetztes (EMoG) gemäß Nummer 2.7.2. der Richtlinie KsNI vorgesehen ist.

Es können Anträge für Tank- und Ladeinfrastruktur an mehreren Standorten gestellt werden.

Die Kosten für den Betrieb der Tank- und Ladeinfrastruktur sind nicht förderfähig.

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