Wie erfolgen das Bewilligungsverfahren und die Auszahlung?
Die Anträge für die Förderung einer Machbarkeitsstudie werden in der Reihenfolge des vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs der Unterlagen (einschließlich aller erforderlichen Nachweise) beim Wie erfolgen das Bewilligungsverfahren und die Auszahlung? Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet (Windhundverfahren). Das Bundesamt für Güterverkehr bewilligt bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderaufruf.
Innerhalb von drei Monaten nach der für die Bewilligung der Förderung maßgeblichen Auftragsvergabe der geförderten Machbarkeitsstudie und spätestens sechs Monate ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides hat der/die Zuwendungsempfänger/in eine elektronische Kopie der Studie als Nachweis dem Bundesamt für Güterverkehr unter Verwendung des eService-Portal zu übermitteln. Das Bundesamt für Güterverkehr übermittelt die Kopie der Studie zu weiteren statistischen Auswertungen an die NOW GmbH.
Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vorlage des Verwendungsnachweises nebst Anlage(n) innerhalb von sechs Monaten nach der für die Bewilligung der Förderung maßgeblichen Auftragsvergabe der geförderten Machbarkeitsstudie, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt.
Gebietskörperschaften haben darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vorlage des Verwendungsnachweises nebst Anlage(n) innerhalb von zwölf Monaten nach der für die Bewilligung der Förderung maßgeblichen Auftragsvergabe der geförderten Machbarkeitsstudie, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt.
Dem Verwendungsnachweis sind keine Rechnungen (weder im Original noch als Kopie) beizufügen.
Soweit die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung der Zuwendung nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und fristgerechter Vorlage der Kopie der Machbarkeitsstudie sowie des Verwendungsnachweises.
Durch Abgabe einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung kann die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und damit eine Auszahlung der Zuwendung vorzeitig herbeigeführt werden. Eine Abtretung ist nicht zulässig.
Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und der Erfüllung der Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.