Im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)" (Richtlinie KsNI) gewährt der Bund auch Zuschüsse für die Beschaffung der für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur (Fördergegenstand KsI). Notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur bedeutet, dass nur in einem solchen Umfang Infrastruktur gefördert wird, der in einem zweckmäßigen Verhältnis zum Einsatzszenario der im Rahmen des Förderprogramms KsNI beantragten und geförderten Nutzfahrzeuge steht.
Gefördert wird:
Es können Anträge für Tank- und Ladeinfrastruktur an mehreren Standorten gestellt werden.
Die Kosten für den Betrieb der Tank- und Ladeinfrastruktur sind nicht förderfähig.