Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über das eService-Portal.
Die Übermittlung von Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr erfolgt ausschließlich durch das eService-Portal und somit an die Person, die über den Portalzugang verfügt.
Sollten Sie über keinen Zugang verfügen, so steht Ihnen auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr eine ausführliche Bedienungsanleitung für eine Kontoerstellung zur Verfügung.
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