Im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) werden mit dem Fördergegenstand Nutzfahrzeuge (KsN):
- die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse N1, N2, N3 sowie
- die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N3 mit von außen aufladbaren hybridelektrischen Antrieb sowie Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeuge gefördert.
Gefördert werden auch Sonderfahrzeuge analog zu den für die Nutzfahrzeuge genannten EG-Fahrzeugklassen (Sonderaufruf). Im Internetauftritt, sowie in den FAQ, in den Vordrucken und Merkblättern zum Förderprogramm KsNI wird die Bezeichnung Nutzfahrzeuge verwendet, sofern die Regelungen für alle Fahrzeugarten (Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, umgerüstete Diesel-Fahrzeuge) Anwendung findet.
Die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen sowie die Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen sind auch förderfähig. Nähere Informationen entnehmen Sie dem „Merkblatt zur Umrüstung“.
Ebenso förderfähig ist die für den Betrieb notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Weitere Informationen finden Sie unter Tank- und Ladeinfrastruktur.
Die Förderung soll zur schnelleren Verbreitung alternativer emissionsarmer Nutzfahrzeuge führen und damit zur Senkung der Treibhausemissionen beitragen.