Was ist das Ziel der Förderung?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderprogramm vorrangig investive Maßnahmen
- zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- zur Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte).
Auch Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen, können Unterstützung erhalten. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Die Voraussetzungen für eine Zuwendung sind insbesondere:
- dass der Bund ein erhebliches Interesse an dem Vorhaben hat,
- dass das Vorhaben ohne die Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zu realisieren ist,
- dass die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Förderung sichergestellt ist und
- das Vorhaben darf bei Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Wie ist das Antragsverfahren gestaltet?
Die Auswahl der zu fördernden Modellvorhaben erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Die erste Phase umfasst die Einreichung einer Interessenbekundung, in welcher die Antragsstellenden das geplante Vorhaben skizzenhaft darstellen.
2. In einer zweiten Phase werden die Antragsstellenden aufgefordert, einen vollumfänglichen Antrag einzureichen.
In welchem Umfang werden die Vorhaben gefördert?
Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel, kann die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Für alle ab dem 1.8.2020 bis zum 31.12.2021 geförderten Modellvorhaben gelten höhere Förderquoten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Aktuelles“.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte den weiteren Ausführungen auf der Internetseite des Bundesamtes.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Das BMDV entscheidet als Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die verfügbaren Haushaltsmittel bilden dabei den Rahmen. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.
Können aktuell Anträge gestellt werden?
Aktuell gibt es keinen laufendenden Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen. Das BALM wird Informationen zu künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Auch außerhalb eines Förderaufrufs können Projektskizzen beim Projektträger eingereicht werden. Über diese wird unter Berücksichtigung der Förderkriterien und der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.
Weiterführende Informationen und Links
- EU-Verordnung Nr. 651-2014 (inoffizielle konsolidierte Fassung vom 01.07.2023) (AGVO) : PDF, 2MB, nicht barrierefrei
- ANBest-P : PDF, 89KB, nicht barrierefrei
- ANBest-P-Kosten : PDF, 45KB, nicht barrierefrei
- ANBest-GK : PDF, 89KB, nicht barrierefrei
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Nationalen Radverkehrsplans (BNBest-NRVP) : PDF, 400KB, nicht barrierefrei
- Bundeshaushaltsordnung : Zum externen Inhalt
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) : Zum externen Inhalt
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) : Zum externen Inhalt
- Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) : Zum externen Inhalt
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-Minimis“-Beihilfen“ : PDF, 831KB, nicht barrierefrei
- Bekanntmachung der Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie : Zum externen Inhalt