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Förderaufruf im Förderprogramm "Nicht investive Modellvorhaben Radverkehr“


Zu sehen ist ein in grün eingezeichneter Fahrradweg auf einer Straße

Mobilität ist für alle Menschen ein Grundbedürfnis. Das Fahrrad steht für individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit dem "Nationalen Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030“ (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele der Radverkehrsförderung bis zum Jahr 2030 festgelegt. Der Radverkehr soll in den Städten und auf dem Land besser und sicherer werden, u.a. durch verbesserte Angebote. Er hilft dabei, die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sucht innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des NRVP 3.0 dienen und seine Ziele auch im Zusammenwirken mit anderen Verkehrsträgern und -mitteln unterstützen. Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ vom 7. September 2022. Für die Durchführung des Förderprogramms hat das BMDV das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Projektträger beauftragt.

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen die Projekte erfüllen?

Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die

  • die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und
  • der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen.

Wichtig sind dabei insbesondere die Themenkomplexe Fahrrad & Politik, Fahrrad & Infrastruktur, Fahrrad & Mensch und Fahrrad & Wirtschaft sowie Stadt und Land und Innovation und Digitalisierung (siehe NRVP 3.0). Dazu zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe, sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.

Welche Projekte werden im Förderjahr 2023 gefördert?

Für das Förderjahr 2023 werden insbesondere Projektideen zu folgenden Themenfeldern begrüßt:

Themenschwerpunkt: Radverkehrsqualitäten in die Fläche bringen – schnell & wirksam

Gesucht werden nicht investive Projekte, die schnell, wirksam und flächenhaft den Radverkehr voranbringen. Mit den Projekten soll ein spürbarer Qualitätssprung für den Radverkehr einhergehen (Themenbereiche z.B. Planung, Fachkräfte, Wissensmanagement, Beteiligung). Sie sollen sich durch eine starke Umsetzungsorientierung und möglichst flächenhafte Anwendung in städtischen und ländlichen Räumen sowie in den interkommunalen Verflechtungsräumen auszeichnen. Im Fokus stehen folglich Projekte, die deutlich zur Zunahme des Radverkehrs durch die schnelle Umsetzung, die breite Anwendbarkeit und/oder den deutlichen Qualitätssprung beitragen.

Der Förderschwerpunkt richtet sich u.a. an Vorhaben, die durch ihren innovativen Ansatz Verfahren und Strukturen entwickeln, die eine schnelle und effiziente Maßnahmenplanung und -umsetzung fördern. Die Radverkehrsplanung ist, wie alle Bereiche der Verkehrsplanung, eine Querschnittsaufgabe, bei der es die verschiedensten öffentlichen und privaten Beteiligten in Planungs- und Umsetzungsprozesse zu integrieren gilt. Gesucht werden daher Projekte die auch neuen organisatorischen Wege gehen. Für die Schaffung durchgängiger lokaler, regionaler und überregionaler Radverkehrsnetze bedarf es auch einer Radverkehrsplanung, die über Gemeindegrenzen hinausgeht.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Umsetzung von Ideen in die Praxis. Die Projekte sollen bestehende Hürden benennen und Lösungen für deren Behebung entwickeln. Ziel ist die Ermöglichung einer nutzerorientierten Umsetzungsplanung, die die Durchführung großer, skalierbarer Projekte in der Fläche ermöglicht und damit einen Qualitätssprung in der Radverkehrsförderung schafft.

Themenschwerpunkt: Soziale Teilhabe

Als flexibles, niedrigschwelliges und kostengünstiges Verkehrsmittel ermöglicht das Fahrrad allen Bürgerinnen und Bürgern soziale Teilhabe und Selbstbestimmung. Jüngere Erhebungen und Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Nutzung des Fahrrads zwischen den Bevölkerungsgruppen ungleich verbreitet ist und je nach Bildungsniveau und ökonomischem Status variiert. Im Projektaufruf werden daher wirksame und breit anwendbare Ansätze gesucht, die die Fahrradnutzung über alle sozialen Schichten, Milieus und Altersgruppen hinweg fördern, Hemmnisse gezielt untersuchen und Lösungen entwickeln. Die Projekte sollen auch die fallübergreifende Perspektive und den Nutzen der Projekte für die Thematik in den Blick nehmen. Dies beinhaltet die Adressierung von Personengruppen, die aus unterschiedlichsten Gründen nie oder nur selten Rad fahren (Stichwort lebenslanges Lernen) sowie Governanceprozesse, die u.a. räumliche Disparitäten fördern. Die Einbeziehung von Quartieren, (Groß-)Siedlungen und Regionen, die bislang mit Radverkehrsinfrastruktur besonders unterversorgt sind, deren Akteuren und konkreten Wohnsituationen wird dabei ausdrücklich gesucht. Darüber hinaus adressiert der Förderschwerpunkt die Herstellung inklusiver und barrierefreier Verhältnisse für die Fahrradnutzung.

Themenschwerpunkt: Innovation

Die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung neuer Ideen und Konzepte leistet einen zentralen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs. Gesucht im Projektaufruf werden Vorhaben, die das Radfahren durch innovative Fahrradtechnologien, Dienstleistungen, Infrastruktur oder Forschungsergebnisse attraktiver und sicherer machen und dadurch zur Umsetzung des NRVP 3.0 beitragen.

Gefragt sind u.a. Forschungsvorhaben, die bundesweit Potenziale/ Möglichkeiten des Radverkehrs u.a. für Klimaschutz, Gesundheitsförderung, Inter- und Multimodalität quantitativ untermauern. Innovative datenbasierte Planungswerkzeuge, die die Grundlagen für einen bedarfsgerechten Infrastrukturaus-bau liefern. Im Bereich Governance können neuartige Organisationsstrukturen, ein gewandeltes Verständnis im Verwaltungshandeln oder innovative Beteiligungsverfahren der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen einen Schub verleihen. Vorhaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Attraktivierung des Radfahrens, zur Erschließung neuer Einsatzzwecke für das Fahrrad, zur verkehrlichen Wirkung von Infrastruktur oder zu den Einflussfaktoren auf das Mobilitätsverhalten sind mögliche Themenfelder wissenschaftlicher Forschungsprojekte. Darüber hinaus werden Vorhaben gesucht, die der technischen Entwicklung neuartiger Produkte, technischer Infrastrukturlösungen oder Dienstleistungen, aber auch von Verfahren, z.B. zur Nachhaltigkeit in der Produktion, dienen.

Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?

Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Privatpersonen können mit einer juristischen Person des privaten Rechts zusammenarbeiten und einen Projektvorschlag einreichen.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektaufwendungen bewilligt das BALM als Projektträger im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Rechtsnatur des Antragsstellenden kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der "Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans" vom 7.9.2022.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage Ihrer aussagefähigen Projektskizze entscheidet das BMDV gemeinsam mit dem BALM als Projektträger über die Förderfähigkeit der im Rahmen des Förderaufrufes eingegangenen Projektideen. Dabei wird grundsätzlich das Votum des Beirates "Radverkehr", einem vom BMDV berufenen Expertengremium, berücksichtigt. Das BALM ist bestrebt, die Einreichenden von Projektskizzen möglichst innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichungsstichtag für die Projektskizzen über das Ergebnis der Entscheidung zu informieren. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die Einreichenden, deren Projektskizzen grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurden, werden in einer zweiten Stufe schriftlich vom BALM zur Abgabe eines förmlichen Projektantrags aufgefordert. Vor Antragsabgabe laden wir Sie zu einem Antragsworkshop ein, auf dem die zuwendungsrechtlichen Grundsätze für das Antragsverfahren erläutert werden und Sie wichtige Hinweise zur Umsetzung Ihres Projektes erhalten.

Die bewilligten Projekte können noch im Jahr 2023 starten und sollen innerhalb von maximal drei Kalenderjahren abgeschlossen sein. Sie werden in dieser Zeit durch das BMDV und das mit Projektträgeraufgaben betraute BALM begleitet und unterstützt. Das BALM steht Ihnen als kompetenter erster Ansprechpartner in fachlichen und administrativen Fragen zur Seite.

Bitte reichen Sie Ihre Projektidee über das elektronische Antragssystem easy-Online, https://foerderportal.bund.de/easyonline bis zum 28.4.2023 ein. Mit der Skizze ist als Anlage das auf der Website des BALM für den Förderaufruf verfügbare Datenblatt ausgefüllt über easy-online einzureichen. Im Datenblatt ist das Projekt in verknappter Fassung noch einmal darzustellen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Sitzung nach 60 Minuten ohne Benutzeraktion aus Sicherheitsgründen automatisch beendet wird. Ihre Formulardaten werden dabei vom Server gelöscht.

Eventuelle Fragen zum Projektaufruf senden Sie bitte an das E-Mail-Postfach nrvp@balm.bund.de mit dem Betreff "Förderaufruf NRVP 2023".

Downloads zum Förderaufruf

Informationen zum Förderaufruf

Kontakt

Förderprogramm "Nicht investive Modellvorhaben Radverkehr“: Sie erreichen uns telefonisch unter 0221/5776-5099 - die Hotline steht Ihnen von 9:00 bis 11:45 Uhr und von 13:15 bis 14:45 Uhr (freitags bis 11:45 Uhr) zur Verfügung. Eine Nachricht per E-Mail senden Sie bitte an: nrvp@balm.bund.de

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