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Informationen zum Verfahren



Die Förderung nicht investiver Modellvorhaben erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 7.9.2022.


Welche Kriterien begünstigen eine Förderung?

Welche Kriterien begünstigen eine Förderung?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert nicht investive Vorhaben, die

  • die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und
  • der Umsetzung der Radverkehrsstrategie dienen.

Wichtig sind dabei insbesondere die Themenkomplexe Fahrrad & Politik, Fahrrad & Infrastruktur, Fahrrad & Mensch und Fahrrad & Wirtschaft.

Erreichbarkeit des Teams NRVP (Nicht Investive Maßnahmen)

Wir stehen Ihnen von 09.00 - 11.45 Uhr und 13.15 - 14.45 Uhr (freitags bis 11.45 Uhr) gerne zur Verfügung.

Telefon0221/5776-5099

E-Mail-Adressenrvp@balm.bund.de

Wann ist ein Vorhaben konkret förderfähig?

Wann ist ein Vorhaben konkret förderfähig?

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen im Speziellen

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
  • Informations- und Kommunikationskampagnen,
  • Wettbewerbe sowie
  • sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.

Mögliche weitere Anwendungsfälle können sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben.

Entscheidend für jedes Vorhaben ist die

  • Übertragbarkeit der Befunde, d.h. die Gewährleistung eines Erkenntnisgewinns des Vorhabens, durch den anhand eines repräsentativen Ergebnisses auch andere Akteure der Radverkehrsförderung profitieren
  • Modellhaftigkeit der Befunde, d.h. Möglichkeit der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Anwendungsfälle sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder Lieferung neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema

Wer ist antragsberechtigt?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Privatpersonen können zur Durchführung des Vorhabens mit einer juristischen des privaten Rechts zusammenarbeiten, die einen entsprechenden Antrag einreicht. Ferner notwendig sind darüber hinaus eine ausreichende Bonität, die nötigen fachlichen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie hoch ist die Förderung?

Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) kann sich die Förderquote auf bis zu 70 Prozent erhöhen. In Ausnahmefällen kann auch eine Zuwendung als Vollfinanzierung bewilligt werden. Weitergehende Informationen zur Förderhöhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Wie und wo kann ich meinen Antrag einreichen?

Wie und wo kann ich meinen Antrag einreichen?

Die Förderfähigkeit eines Projekts wird in einem zweistufigen Antragsverfahren geprüft.

Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufes können bis 28.4.2023 Projektskizzen eingereicht werden. Über die Förderfähigkeit der eingereichten Projektskizzen entscheidet das BMDV gemeinsam mit dem BALM als Projektträger. Die Einreichenden, deren Projektskizzen grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurden, werden in einer zweiten Stufe schriftlich vom BALM zur Abgabe eines förmlichen Projektantrags aufgefordert.

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