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Informationen zum Förderverfahren

Informationen zum Verfahren

Das Radnetz Deutschland bildet das Netz der Radrouten von nationaler Bedeutung und besteht aus den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Der Bund unterstützt beim Ausbau und der Erweiterung zu einem sicheren, lückenlosen und attraktiven Radnetz Deutschland mit dem Ziel, dessen Qualität und Bekanntheit zu steigern.

Antragsfrist endete am 31.08.2023

Vor dem Hintergrund des besonderen Bundesinteresses an den bundesländerübergreifend bedeutsamen Radrouten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr das Förderprogramm für das Radnetz Deutschland aufgesetzt. Insgesamt stehen für die qualitative Weiterentwicklung des Radnetzes Deutschland erneut bis zu 45 Millionen Euro Fördergelder für neue Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 bis 2028. Darüber hinaus stehen bis zu 55 Millionen Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent.

Förderfähige Maßnahmen:
Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie nicht-investive Maßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit (RDE) und dem Iron Curtain Trail (ICT). Maßnahmen auf anderen Routen sind nicht förderfähig. Umgesetzt werden sollen Maßnahmen zum Ausbau und der Erweiterung des Radnetzes Deutschland, die gezielt die Radverkehrsinfrastruktur verbessern und die Attraktivität und Sicherheit erhöhen. Insbesondere sind dies:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite,
  • Sicherheitsmaßnahmen wie
    - Beseitigung von Gefahrenstellen,
    - Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten,
    - Vermeidung von Mischverkehren mit Kraftfahrzeugen,
  • erforderliche Streckenverlegungen,
  • Fahrradabstellanlagen,
  • Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und der E Mobilität,
  • Schaffung einer einheitlichen Wegweisung, mindestens gemäß dem FGSV-Standard, inkl. D-Routen-, RDE- oder ICT-Logo
  • Marketingmaßnahmen,
  • vergleichbare Maßnahmen

Zwei Varianten der Projektlaufzeit sind möglich:

  1. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt zeitnah bis spätestens 31.12.2024. Das bedeutet, dass die komplette Leistungserbringung und finale Abrechnung spätestens in 2024 zu erfolgen hat und garantiert werden muss. Für diese Vorhaben stehen gesonderte Haushaltsmittel zur Verfügung. Eine Finanzierung und Mittelabruf nach Ende des Jahres 2024 ist nicht möglich. Die Antragsbewertung und -bewilligung erfolgt nach Antragseingang.

    Bei Antragstellung ist es möglich unter Angabe von zwingenden Gründen formlos einen Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, z. B. um die Projektumsetzung bis spätestens 31.12.2024 sicherzustellen. Bei genehmigtem vorzeitigten Maßnahmenbeginn geschieht der Beginn des Vorhabens in Eigenverantwortlichkeit und auf eigenes Risiko. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

  2. Der Projektbeginn ist frühestens der 01.12.2023. Die Umsetzung des Vorhabens darf nicht länger als bis zum 31.12.2028 dauern. Das bedeutet, dass die komplette Leistungserbringung und finale Abrechnung spätestens in 2028 zu erfolgen hat. Eine Finanzierung über das Jahr 2028 hinaus ist nicht möglich. Die Antragsbewertung und -bewilligung erfolgt nach Ende der Antragseinreichungsfrist.

Die Förderung des Radnetzes Deutschland ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Das Programm schafft Anreize zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen und trägt zur nachhaltigen Gestaltung einer umwelt- und menschengerechten Mobilität bei. Der Schwerpunkt liegt in diesem Programm auf dem Radtourismus.

Bei Fragen zum Förderaufruf und zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an die Hotline der Transferstelle Mobilitätsforum Bund unter 0221/ 5776-5699 oder schicken Sie eine Mail an transferstelle@mobilitaetsforum.bund.de.

Haben Sie Fragen zu bereits gestellten Anträgen, laufenden Förderverfahren oder im Allgemeinen zum Radnetz Deutschland, wenden Sie sich bitte an 0221/5776-5599 oder radnetz-deutschland@balm.bund.de.


Antworten auf die häufig auftretenden Fragen und Antworten finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich diese vor einer Kontaktaufnahme durch.


GEFÖRDERTE PROJEKTE
In der ersten Förderrunde sind bis Dezember 2022 bundesweit 91 Vorhaben bewilligt worden, durch die mit einer Bundeszuwendung von rund 49 Millionen beispielsweise Radwege verbreitert oder sicherer gestaltet werden, Oberflächen erneuert oder Raststätten errichtet werden. Insgesamt waren über 220 Anträge gestellt worden.

Eine Liste aller bisher geförderten Projekte finden Sie hier.



UNTENSTEHEND finden Sie darüber hinaus Vorlagendokumente und Anleitungen

Downloads für Antragsstellende

Downloads für Zuwendungsempfangende

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