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Informationen zum Verfahren

Informationen zum Verfahren

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Zur Entlastung während der Corona-Pandemie beträgt die Finanzierung der Vorhaben, die bis zum 31.12.2021 bewilligt bzw. begonnen sind, bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Hierbei können seit 2021 die Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel für Ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen.

Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten stammen.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.

Hier finden Sie die Präsentationsunterlagen der gemeinsamen Informationsveranstaltungen von Bund und Ländern für die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Thema Sonderprogramm „Stadt und Land“:

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