Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das BALM ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bag.bund.de veröffentlichten Website des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen bis auf wenige Ausnahmen fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch zur Verfügung gestellt.
Dateidownloads: Nicht alle zur Verfügung gestellten Dateidownloads sind barrierefrei. Falls eine bestimmte Datei benötigt wird, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, ist die unten aufgeführte Kontaktmöglichkeit zu nutzen.
Anpassbar: Einige wenige Teaser führen ihre Beiträge nicht in einer Listenstruktur auf.
Navigierbar:
Im FAQ werden Fragen und Antworten doppelt in Seitenbereichen erfasst.
Der Navigationsbereich von Inhaltsverzeichnissen wird nicht entsprechend betitelt. Da zudem nicht die Standard-Navigationsrolle vergeben wird, kann es sein, dass der Bereich nicht korrekt im Ausgabemedium verarbeitet wird.
Wird ein Video im Vollbild geöffnet, können darunterliegende, nicht sichtbare Elemente via Tastatur angesteuert werden.
Ergänzende Angaben
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität geht teilweise über die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit hinaus:
Die Position im Webauftritt wird für Besucher klar kommuniziert.
Abkürzungen werden mit dem entsprechendem HTML-Element oder mit einer textuellen Beschreibung erläutert.
Kann man im Anzeigesystem einstellen, dass Animationen vermieden werden sollen, so werden diese ebenfalls im Webauftritt reduziert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.04.2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
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