Verfolgung und Ahndung von Rechtsverstößen stellen einen zentralen Bestandteil des BALM dar.
Durch die Ahndung von Zuwiderhandlungen bei Personen- und Güterbeförderungen
• steigt die Sicherheit aller Beteiligten des öffentlichen Straßenverkehrs
• verbessern sich die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals
• ist ein fairer Wettbewerb aller Marktteilnehmer gewährleistet
In eigener Zuständigkeit sanktioniert das BALM in der Regel Verstöße gebietsfremder Betroffener.