Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Erstattungsportal.
Die Lkw-Maut kann aus folgenden Gründen erstattet werden:
- Tarifabsenkung für den Zeitraum vom 28.10.2020-30.09.2021
- Erstattung aufgrund Gerichtsurteils
- Mautbefreiung Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Mautbefreiung Erdgasfahrzeuge (bis 31.12.2023)
- Mautbefreiung Humanitäre Hilfstransporte
- Mautbefreiung Katastrophenhilfe
- Mautbefreiung Straßenunterhaltungs- und Betriebsdiensteinsätze
- Doppelbuchung Toll-Collect-OBU und EETS-Anbieter-OBU
- Doppelbuchung Toll-Collect-OBU und Online-/App-Buchung
- Doppelbuchung Online/App - Online/App
- Nichtnutzung einer Online-/App-Buchung
- Falschdeklaration CO2-Klasse, Schadstoffklasse...
- Fahrzeug unter dem tarifrelevanten Gewicht
- Mautfreies Fahrzeug
- Baustellenverkehr
- Sonstige
Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr in Höhe von 20 € pro Kennzeichen bzw. je Einbuchungsbeleg erhoben und mit dem Erstattungsbetrag verrechnet. Bei Erstattungen aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für den Zeitraum vom 28.10.2020-30.09.2021 sowie bei Erstattungen aufgrund von humanitären Hilfstransporten wird auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet.
Sofern Sie Ihren Antrag nicht elektronisch über das Erstattungsportal einreichen können, ist das weiter unten zum Download angebotene Erstattungsformular zu verwenden. Dieses können Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
Für Erstattungsanträge aufgrund von Baustellenverkehr und einer Mautbefreiung wegen Straßenunterhaltungs- und Betriebsdiensteinsätzen werden für den Fall, dass der Antrag nicht elektronisch über das Erstattungsportal eingereicht werden kann, weiter unten ebenfalls Formulare zum Download bereit gestellt. Hinweise zu diesen Erstattungsgründen finden Sie in den dazugehörigen Merkblättern.
Beachten Sie bitte, dass die Nichtnutzung des Erstattungsportals die Bearbeitung Ihrer Anträge verzögern kann.