Manuell entrichtete Mautgebühren erstattet das Bundesamt nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums:
- wenn ein Mautschuldner oder eine Mautschuldnerin aus tatsächlichen Gründen eine am Mautstellenterminal oder im Internet gebuchte Fahrt nicht durchführen konnte und
- wenn zudem eine Stornierung der Einbuchung vor oder während des Gültigkeitszeitraums des Tickets nicht machbar war.
Die Erstattung erfolgt nach diesen Bedingungen:
- Der Original-Einbuchungsbeleg oder der Ausdruck der Interneteinbuchung ist dem Antrag beizufügen. Bei mehrfacher Einbuchung sind sämtliche Einbuchungsbelege im Original erforderlich.
- Das Nichtantreten einer Fahrt oder eine Fahrtunterbrechung ist durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, z. B. durch ein Unfallprotokoll, ein Attest oder eine Werkstattrechnung.
- Der Erstattungsantrag muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs dem Bundesamt zugehen.
- Die Zustellung des Antrags ist nur auf postalischem Weg möglich.
- Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 20 Euro und wird mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.
- Es ist das offizielle Erstattungsformular des Bundesamtes zu verwenden. Sie finden es im nachfolgenden Downloadbereich. Dieses können Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
Sonderfälle:
Erstattung von Mautgebühren bei Baustellenverkehren
Ein Hinweisblatt und das Erstattungsformular für Mautgebühren bei Baustellenverkehren finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich.
Falsche Schadstoffklasse in der On Board Unit (OBU) registriert
Bitte beantragen Sie die Erstattung erst, nachdem die in der OBU hinterlegte Schadstoffklasse durch einen Servicepartner der Firma Toll Collect geändert wurde.
Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe der Bankverbindung. Alternativ steht Ihnen das Erstattungsformular im nachfolgenden Downloadbereich zur Verfügung.
Diese Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Fotokopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Protokoll über die Änderung der Fahrzeugdaten durch den Servicepartner (Werkstatt)
Erstattung von Mautgebühren bei Einbau eines Partikelfilters
Bitte beantragen Sie die Erstattung erst, nachdem die in der OBU hinterlegte Schadstoffklasse durch einen Servicepartner der Firma Toll Collect geändert wurde.
Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe der Bankverbindung. Alternativ steht Ihnen das Erstattungsformular im Downloadbereich zur Verfügung.
Diese Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Fotokopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- fahrzeugbezogener Nachweis über den Einbau des Filters mit Angabe des Einbaudatums wie z. B. Abnahmebescheinigung, Einbauprotokoll, Rechnung der Werkstatt, Garantierukunde
- Protokoll über die Änderung der Fahrzeugdaten durch den Servicepartner (Werkstatt)
Erstattung von Mautgebühren auf Grund von Einsätzen im Strassenunterhaltungs- und Betriebsdienst
Ein Hinweisblatt finden Sie im nachfolgenden Downloadbereich.
Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe der Bankverbindung. Alternativ steht Ihnen das Erstattungsformular im Downloadbereich zur Verfügung.
Identische Doppelbuchung von zwei manuellen Einbuchungen (Terminal oder Internet)
Voraussetzung für eine Erstattung sind zwei manuelle Buchungen, bei denen das Kennzeichen, der Startpunkt, der Endpunkt, der Streckenverlauf, die Kilometer und der Gültigkeitszeitraum identisch sind und nur eine dieser Buchungen genutzt wurde.
Diese Unterlagen bitte mit dem Antrag einreichen:
- der Orginaleinbuchungsbeleg der nicht genutzten Einbuchung
- die Angabe der 16-stelligen Einbuchungsnummer der zweiten Einbuchung
bei Interneteinbuchungen:
- der Einzelfahrtennachweis, aus dem die Doppelbuchung ersichtlich ist oder alternativ
- die Buchungsbelege der beiden identischen Interneteinbuchungen
Bitte verwenden Sie das offizielle Erstattungsformular des Bundesamtes. Sie finden es im nachfolgenden Downloadbereich. Dieses können Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.