Englische Abkürzung für European Electronic Toll Service, steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst
Rechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt.
Mautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt
EETS-Gebiet, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird
Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut mittels EETS im gesamten EETS-Gebiet ABMG und besteht aus dem EETS-Teilsystem des Mauterhebers sowie einem oder mehreren Teilsystemen der EETS-Anbieter
Natürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.
Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG
Maß für die Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters, die Nutzung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts zu erkennen und entsprechend den gültigen gebührenpflichtigen Parametern die Maut zu erheben.
Deutsche Übersetzung für: EETS, European Electronic Toll Service