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Gewerblicher grenzüberschreitender Straßentransport

Es gibt unterschiedliche Arten von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.

Anwendungsfall nach Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG)

Beförderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr bedürfen einer Genehmigung, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich der Grundmasse der Anhänger, 3,5 t übersteigt, beziehungsweise die Beförderung nicht von der Genehmigungspflicht (siehe Artikel 1 Abs. 5 c der Verordnung (EG) 1072/2009 befreit ist (siehe auch Werkverkehr).

Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr kommen Gemeinschaftslizenz, CEMT-Genehmigung, CEMT-Umzugsgenehmigung oder bilaterale Genehmigung in Betracht.

Beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EaWU) ist eine sogenannte "Registrierungsbescheinigung" erforderlich. Hierzu sind die
"Hinweise für Beförderungen in die Eurasische Wirtschaftsunion (EaWU)" zu beachten.

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