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Marktzugangsverfahren

Der Arbeitsbereich Marktzugang besteht aus Straßengüterkraftverkehr und grenzüberschreitendem Personenverkehr.

Marktzugangsverfahren

Im Straßengüterverkehr werden nationale und internationale Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) entwickelt. Zudem geht es um Grundsatzfragen der Anwendung.

Zum Aufgabengebiet zählen
• Erteilung von CEMT
• Ausgabe bilateraler Genehmigungsurkunden
• Widerrufs- und Widerspruchsverfahren
Das Sachgebiet Marktzugang führt eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs (Verkehrsunternehmensdatei / VUDat) und des Werkverkehrs (Werkverkehrsdatei). Dies basiert auf gesetzlichem Auftrag. Die VUDat verfügt auch über einen öffentlichen Teil.

Nach § 14b GüKG ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität nationale Lizenz-, Kontroll- und Sanktionsbehörde für den gewerblichen, grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums.
Der Bereich Straßenpersonenverkehr regelt nationale und internationale Fragen zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt.


Zum Aufgabengebiet zählen
• Erteilung von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden, genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehr
• Koordinierung der Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Linien- und Pendelverkehr
• In- und ausländische Anträge auf Einrichtung eines Linienverkehrs
• Änderungsanträge zu bestehenden Verkehrsdiensten
• Austausch von Genehmigungen
Die Mitarbeiter:innen sind Ansprechpartner:innnen für andere Behörden, Unternehmer:innen und Privatpersonen zu allen Einzelfragen.

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