Im Straßengüterverkehr werden nationale und internationale Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) entwickelt. Zudem geht es um Grundsatzfragen der Anwendung.
Zum Aufgabengebiet zählen
• Erteilung von CEMT
• Ausgabe bilateraler Genehmigungsurkunden
• Widerrufs- und Widerspruchsverfahren
Das Sachgebiet Marktzugang führt eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs (Verkehrsunternehmensdatei / VUDat) und des Werkverkehrs (Werkverkehrsdatei). Dies basiert auf gesetzlichem Auftrag. Die VUDat verfügt auch über einen öffentlichen Teil.
Nach § 14b GüKG ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität nationale Lizenz-, Kontroll- und Sanktionsbehörde für den gewerblichen, grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums.
Der Bereich Straßenpersonenverkehr regelt nationale und internationale Fragen zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt.
Zum Aufgabengebiet zählen
• Erteilung von Genehmigungen für den grenzüberschreitenden, genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehr
• Koordinierung der Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Linien- und Pendelverkehr
• In- und ausländische Anträge auf Einrichtung eines Linienverkehrs
• Änderungsanträge zu bestehenden Verkehrsdiensten
• Austausch von Genehmigungen
Die Mitarbeiter:innen sind Ansprechpartner:innnen für andere Behörden, Unternehmer:innen und Privatpersonen zu allen Einzelfragen.