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Das BALM trifft in der Krisenprävention Vorkehrungen für eine erfolgreiche Krisenbewältigung
Das Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG) und Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG) als Notstandsgesetze und Aufgaben nach VerkLG und VerkSiG in der Krisenprävention.
Als koordinierende und zuständige Behörde nach VerkLG sowie als TOB-Einsatzbehörde nach VerkSiG hält das BALM eigene Krisenstabsräume vor.
Ein wichtiger Baustein der Krisenprävention ist die Planung und Durchführung von Krisenstabsschulungen und -übungen.
In Vorbereitung auf mögliche Einsatzlagen der Zivilen Notfallsorge fokussiert sich das BALM bei seiner Unternehmensauswahl auf eine begrenzte Anzahl leistungsstarker Personenbeförderungs- sowie Güter- und Logistikunternehmen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen.