Navigation und Service

Weiterentwicklung von Rechtsgrundlagen und Erstellung von Risikoanalysen

Unterstützung des BMDV bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen sowie Erstellung von Risikoanalysen für den KRITIS-Sektor "Transport und Verkehr"

Rechtsvorschriften

1. Unterstützung des BMDV bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen

Das BALM unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen.

So wurden zur Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG) auf Initiative des BALM mit den anforderungsberechtigten und nach dem VerkLG zuständigen Behörden sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern des BMDV und BMVg die Anpassungsbedarfe der Verwaltungsvorschrift erörtert und abgestimmt.

In die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift sind unter anderem auch die Erfahrungen des BALM aus der Übung der Verfahrensabläufe des VerkLG im Rahmen der LÜKEX 18 eingeflossen.

Die neue Verwaltungsvorschrift zum Verkehrsleistungsgesetz wurde im Juli 2021 veröffentlicht.

In Vorbereitung auf die Überarbeitung der 1998 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes über die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der Straße (VSGGüVwV) stimmt sich das BALM zudem mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder sukzessive über Anpassungsbedarfe der Verwaltungsvorschrift ab.


2. Erstellung von Risikoanalysen für den KRITIS-Sektor "Transport und Verkehr"

Zum Aufgabenspektrum des BALM gehören kontinuierliche Abstimmungen, Planungen und Durchführungen von Risikoanalysen für den KRITIS-Sektor Transport und Verkehr (TuV) sowie die Erarbeitung von Referenzszenarien, angelehnt an die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) 2016.

Die Risikoanalyse ist zentraler Bestandteil und unverzichtbares Instrument des Risikomanagements im Bevölkerungsschutz. Denn nur auf Grundlage belastbarer Informationen zu Gefahren, Risiken und vorhandenen Fähigkeiten kann über den Umgang mit Risiken angemessen entschieden werden. Über die Ergebnisse der Risikoanalysen wird jährlich dem Deutschen Bundestag berichtet.

Seit 2012 führt der Bund ressortübergreifende Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) durch. Das BALM ist seit 2020 Teil des Arbeitskreises der mandatierten Geschäftsbereichsbehörden zur Durchführung der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene.

Cookies help us to provide our services. By using our website you agree that we can use cookies. We only set technically necessary cookies, in particular no tracking cookies. Read more about our Privacy Policy and visit the following link: Privacy Policy