Die hierfür eingesetzten Systeme arbeiten unabhängig von den Systemen der Toll Collect sowie der EETS-Anbieter. Die Betreibergesellschaften kehren die Mautbeträge täglich an den Bund aus. Sie werden auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft:
- auf der Grundlage des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) und der betreibervertraglichen Regelungen,
- nach den Vorgaben der EEMD-Zulassungsverordnung.
Das Bundesamt für Güterverkehr stellt gemäß § 9 Absatz 7 BFStrMG die Lkw-Mautdaten nach § 4 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1, 2 und 6 BFStrMG in regelmäßigen Abständen in anonymisierter Form zur Verfügung.
Dazu werden die monatlichen Mautumsätze für jeden mautpflichtigen Abschnitt differenziert nach Emissionsklasse, Achsklasse und Gewichtsklasse (zur einfacheren Verarbeitung in einer zweiten Datei auch ohne Tarifparameter) zur Verfügung gestellt. Die mautpflichtigen Abschnitte sind namentlich und mit einer Tarif-Identifikationsnummer versehen und somit eindeutig gekennzeichnet.
Datengrundlage sind die vom Betreiber des Lkw-Mautsystems zur Verfügung gestellten Rohdaten, die im Zentralen Informationssystem (ZIS) des Bundesamtes für Güterverkehr aufbereitet werden. Die Daten werden einmal monatlich am 15. Tag des Folgemonats auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr zur Verfügung gestellt.
Für die Nutzung der hier bereitgestellten Daten gilt – soweit nicht anders gekennzeichnet – die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Weitere Auskünfte zu den Daten erhalten Sie unter 0221/5776 – 4223.
Monatliche Mautumsätze pro Abschnitt: