Das Bundesamt hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l) GüKG darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden. Den Wortlaut finden Sie in § 22 StVO. Einzelheiten über die sachgerechte Sicherung der Ladung können über folgenden Links abgerufen werden:
- Ladungssicherungs-Informations-System (LIS) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- BGL/BGF-Praxishandbuch „Laden und Sichern“ (unter Mensch-Umwelt-Sicherheit / Verkehrssicherheit)
- Ladungssicherungshandbuch des GDV