Das Bundesamt für Logistik und Mobilität überwacht neben den Bestimmungen zu Abmessungen und Gewichte von Fahrzeugen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 lit. l) die Einhaltung der Rechtsvorschriften bezüglich der Ladungssicherung sowie nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 lit. o) die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes und die Einhaltung des Ferienreisefahrverbotes.
• Zeitlich begrenzte LKW-Fahrverbote