Marktbeobachtung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung des Marktgeschehens im Verkehr zu beobachten und zu begutachten. Diese Marktbeobachtung umfasst nach § 14 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr, Binnenschiffsgüterverkehr, Luftverkehr und Logistik.
Mit der Marktbeobachtung sollen Entwicklungen auf dem Verkehrs- und Logistikmarkt frühzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse werden dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) berichtet.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer der Marktbeobachtung entnehmen.