Zuständige Länderbehörden im Fahrpersonalrecht
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Stand: Oktober 2024Sofern sich der Wohn- bzw. Betriebssitz im Inland befindet, erteilen die für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die Bestimmungen und Regelungen im Fahrpersonalrecht. Die Adressen der zuständigen Länderbehörden haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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