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Was ist zu tun, um eine Zuwendung zu erhalten?

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Zuwendungen müssen beim Bundesamt auf elektronischem Wege beantragt werden. Die im Rahmen der Richtlinie "Ausbildung" zu verwendende Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ zu erreichen.Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Datum ihres Eingangs beim Bundesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt in elektronischer Form vollständig vorliegt. Dem Antrag ist eine vom Antragsteller und dem potentiellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung gemäß dem amtlichen Muster der Bewilligungsbehörde beizufügen.Im Antrag hat der Antragsteller eine Erklärung abzugeben, welche weiteren staatlichen Beihilfen und Zuschüsse für das/die beantragte/n betriebliche/n Ausbildungsverhältnis/se bereits ausgezahlt wurden oderbeantragt wurden oder noch beantragt werden.Eine nach dieser Richtlinie geförderte Ausbildung darf gemäß Artikel 8 AGVO nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, die ebenfalls auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder auf der Grundlage der De-minimis-Beihilfen-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt werden, es sei denn, aufgrund dieser Kumulierung wird die höchste Beihilfenintensität oder der geltende Beihilfehöchstbetrag dieser Verordnungen nicht überschritten oder die weitere Förderung bezieht sich auf unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten.Um die Einhaltung sicherzustellen, werden weitere staatliche Beihilfen und Zuschüsse (z.B. Förderung durch Programme des Bundes, der Länder oder sonstiger Gebietskörperschaften), soweit sie sich auf förderfähige Kosten beziehen, von den Pauschalbeträgen abgezogen.Darüber hinaus ist im Antrag eine Erklärung zur Einstufung als KMU abzugeben.

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