Fahrzeugnachweis
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Als Fahrzeugnachweis werden folgende Unterlagen anerkannt:Bei mehr als 10 nachzuweisenden schweren Nutzfahrzeugen wird empfohlen, eine durch die Straßenverkehrsbehörde bestätigte Fahrzeugaufstellung als elektronische Kopie im eService-Portal hochzuladen.Alternativ ist für jedes nachzuweisende schwere Nutzfahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) als elektronische Kopie im eService-Portal hochzuladen.Info: „Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I"Aus einem vom Bundesamt anerkannten Fahrzeugnachweis muss folgendes ersichtlich sein:amtliches Kennzeichenzulässiges Gesamtgewicht (mindestens 7,5 Tonnen)Fahrzeugart (keine Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen)Zulassung zum maßgeblichen Stichtag 01. Dezember 2018Fahrzeughalter/inSoweit ein Halternachweis nicht erbracht werden kann, ist neben der Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde das Eigentum an dem zum 01. Dezember 2018 verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen nachzuweisen. Dies ist beispielsweise durch entsprechende Nachweise aus dem Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden oder durch eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren. Auch kann der Nachweis des Eigentums in Form einer elektronischen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgen. Nicht als Nachweis zugelassen sind Mautaufstellungen und Registrierungs-bestätigungen beim Mautbetreiber, Versicherungsbestätigungen der Kraftfahr-zeugversicherer sowie Steuerbescheide zur Kraftfahrzeugsteuer.
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