Wann muss die Maßnahme durchgeführt worden sein?
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Eine Maßnahme gilt als durchgeführtnach der Installation der beschafften Gegenstände am/im Fahrzeug nach der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung nach der vollständigen Begleichung der Rechnung Für eine Förderung müssen die Kaufmaßnahmen nach Antragseingang und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchgeführt sein. Maßnahmen mit längerfristigen Verträgen (z. B. Miete, Leasing, längerfristige Beratungsverträge) müssen spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen und mit dem Formblatt „längerfristige Verträge“ angezeigt werden. Vertragslaufzeit und Durchführung der Maßnahme dürfen auch über den Bewilligungszeitraum hinausgehen. Förderfähig sind jedoch nur die Nettoausgaben des Bewilligungszeitraums. Für diese Maßnahmen ist eine Anschlussförderung grundsätzlich möglich.
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