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Drittstaaten-Gelegenheitsverkehr

Für den Verkehrsunternehmer aus Deutschland

Wo:

Für Fahrten außerhalb der EU ist für bestimmte Fälle eine Genehmigung erforderlich, für andere nicht.

Für genehmigungspflichtige Gelegenheitsverkehre ist in aller Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen vorgesehen. Seitens des Bundesamtes für Logistik und Mobilität bemühen wir uns um kürzere Zeiten in Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden.
Daher bitten wir Sie, auch wenn die 2-Wochen-Frist schon unterschritten ist, einen Antrag zu stellen. Das Bundesamt ist bemüht, auch in diesen Fällen eine Zustimmung des Auslands zu erhalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Herrn Braun (Telefon: 0221 5776-4322, E-Mail: patrick.braun@balm.bund.de oder V3@balm.bund.de)

Für den Verkehrsunternehmer aus Drittstaaten

Wo:

Für Fahrten von außerhalb der EU nach Deutschland ist für bestimmte Fälle eine Genehmigung erforderlich. Diese können Sie beim BALM beantragen. Wir nehmen die Anträge direkt von Ihnen entgegen. Sie können aber auch über die Behörden Ihres Heimatlandes den Antrag stellen.

Wie:

Ausländische Verkehrsunternehmer werden gebeten, sich in schriftlicher Form an das Bundesamt zu wenden.
Nutzen Sie daher unseren Antrag für Gelegenheitsverkehrsgenehmigungen nach Deutschland (außer INTERBUS).

Für genehmigungspflichtige Gelegenheitsverkehre ist in aller Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen vorgesehen.

Sofern dem ausländischen Antrag entsprochen wird, erhalten Sie vom Bundesamt, nach Eingang der Gebührenzahlung, eine Einzelfahrtgenehmigung für den deutschen Streckenteil.
Die Ausgabe einer Jahresgenehmigung ist nur im Verhältnis zur Republik Polen und der Tschechischen Republik zurzeit möglich.
Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis 9 Personen und wird nur im Rahmen der Beförderung von Arbeitern und Erntehelfern erteilt.
Die touristische Beförderung ist mit der Jahresgenehmigung ausgeschlossen.
Die Gebühr für die Erteilung von Einzelfahrtgenehmigungen beträgt zurzeit 110,00 EUR und für die Erteilung der Jahresgenehmigung zurzeit 800,00 EUR.
Die Zustimmungen sind unter anderem an das Kennzeichen gebunden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Herrn Braun (Telefon: +49 221 5776-4322, E-Mail: patrick.braun@balm.bund.de oder V3@balm.bund.de).