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Verlängerung der Übergangszeit für das Kabotageverbot im Verhältnis zu Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt.

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