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Interbus-Verkehr

Allgemeine Informationen zum Interbus-Fahrtenheft

1.)

Für Busreisen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr (mit Fahrzeugen ab 10 Personen inkl. Fahrer) in die Interbus-Vertragsstaaten ist das grüne Interbus-Fahrtenblatt
(hat auf der Rückseite die Fahrgastliste!) mitzuführen.
Nachfolgend sind tabellarisch die Länder zusammengestellt, für welche das jeweilige Fahrtenblatt mitzuführen ist:

1Albanien
2Bosnien Herzegowina
3Großbritannien und Nordirland
4Mazedonien
5Montenegro
6Republik Moldawien
7Türkei
8Ukraine

2.)

a) Verwendung

• Das Kontrolldokument ist das Interbus – Fahrtenblatt im Original. 25 abtrennbare grüne EU – Fahrtenblätter (jeweils Original und Durchschrift) sind als Fahrtenheft zusammengefasst.
• Beachten Sie die WICHTIGEN HINWEISE im Fahrtenheft.
• Führen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis (z.B. die EU-Gemeinschaftslizenz) zur Beförderung von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen mit.
• Fahrtenblatt und beglaubigte Kopie der Erlaubnis ist Kontrollberechtigten jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.
• Füllen Sie die Fahrtenblätter vor jeder Fahrt sorgfältig aus. Fehlerhaftes Ausfüllen wird mit hohen Bußgeldern geahndet!

b) Bestellung

Die Fahrtenhefte für deutsche Unternehmer können beim jeweiligen Landesverband des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. bestellt werden.
Die entsprechenden Landesverbände sind auf der Internetseite des bdo zu entnehmen.
https://www.bdo.org/
https://www.bdo.org/uber-uns/landesverbande

Fahrtenhefte erhalten nur Verkehrsunternehmen, die über eine gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen verfügen. Fahrtenhefte werden auf den Namen des Verkehrsunternehmens ausgestellt und sind nicht übertragbar.

c) Aufbewahrung

Nach Beendigung der Fahrt händigt der Fahrer das Original-Fahrtenblatt dem Unternehmer aus. Fahrtenhefte sind bis zum Aufbrauchen gültig. Die Originale und die Durchschriften der Fahrtenblätter sind zusammen mit dem Fahrtenheft ein Jahr vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.

Genehmigungspflichtige Gelegenheitsverkehre gemäß dem Interbus-Übereinkommen müssen mit einem Antrag beantragt werden, wenn Start und Ziel in einem INTERBUS – Vertragsstaat liegen.

Der Antrag ist ausgefüllt im Original mit einer Kopie der deutschen Gemeinschaftslizenz an das Bundesamt zu senden. Das Bundesamt leitet das internationale Verfahren umgehend ein.