Wann liegt ein Unternehmensverbund vor?
Grundsätzlich gilt, dass alle Unternehmen, die unmittelbar oder über ein anderes Unternehmen in einer der in Nr. 3.3 der Förderrichtlinie „De-minimis“ genannten Beziehungen stehen, einen Unternehmensverbund bilden und als ein einziges Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie anzusehen sind. Die vorgenannten Bedingungen für ein einziges Unternehmen (Verbundunternehmen) im Sinne der Nr. 3.3 der Förderrichtlinie „De-minimis“ finden keine Anwendung, wenn es sich bei dem beherrschenden Unternehmen oder beherrschten Unternehmen um eine natürliche Person handelt (vgl. Schaubild Verbundunternehmen).
Hinweis zum europarechtlichen Unternehmensbegriff („ein einziges Unternehmen“):
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet für die Zwecke der Förderrichtlinie „De-minimis“ jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Alle Einheiten, die rechtlich oder de facto von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, sind als ein einziges Unternehmen anzusehen.
Für die Zwecke der Förderrichtlinie „De-minimis“ gelten alle Unternehmen, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen, als ein einziges Unternehmen:
a) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
c) ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
d) ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.