Was ist unter subventionserheblich zu verstehen?
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der KMU-Kriterien der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes. Gemäß § 3 Subventionsgesetz ist der/die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die für die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen sowie der Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.