Kann eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin gefördert werden?
Eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin wird grundsätzlich gefördert.
Da die Pauschalbeträge zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen grundsätzlich jedoch alle im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten (mit Ausnahme von Kosten für obligatorische Maßnahmen, wie z.B. Erwerb des Führerscheins) beinhalten, ist von dem/der Antragsteller/in anzugeben, ob er/sie für sein/ihr Ausbildungsverhältnis weitere staatliche Beihilfen oder Zuschüsse (z.B. Förderung durch Programme des Bundes, der Länder oder sonstiger Gebietskörperschaften) in Anspruch nimmt. Hierfür ist die Anlage 3 zum Antrag auf Förderung der Ausbildung („Erklärung zur Kumulierung von Zuwendungen für betriebliche Ausbildungsverhältnisse“) zu verwenden.