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Wie kann ich einen Antrag stellen?

Ein Antrag kann ausschließlich auf elektronischem Wege unter Verwendung des dafür bereitgestellten Antragsportals unter der Internetadresse eService-Portal beim Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Die für die Bewilligung erforderlichen Pflichtanlagen:

  • Kontrollformular
  • Fahrzeugnachweis in Form der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Von dem/ der Antragsteller:in und der/ dem potentiellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung (gemäß dem zur Verfügung gestellten Muster des Bundesamtes, Anlage 2 zum Antrag)

sind ebenfalls ausschließlich über das eService-Portal zu übermitteln.

Die Unterschrift zum Antrag wird mittels Kontrollformular geleistet. Nur in Kombination mit einem unterschriebenen Kontrollformular ist der Antrag rechtsverbindlich gestellt.

Das Kontrollformular:

  • ist möglichst gleichzeitig mit dem Antrag zu übermitteln, so dass der Antrag beschleunigt bearbeitet werden kann.
  • muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags beim BAG eingehen.

Geht das unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags beim BAG ein, ist für die Wahrung der Antragsfrist und die Reihung der Anträge das Datum der elektronischen Antragstellung maßgeblich, wenn der Antrag vollständig mit den erforderlichen Anlagen vorliegt.
Geht das Kontrollformular nicht innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein, wird das Eingangsdatum des Kontrollformulars als Eingangsdatum des Antrags gewertet

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