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Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

1. Fahrzeugnachweis

Mit dem Antrag hat der/die Antragsteller:in mindestens ein zum Tag der Antragstellung zugelassenes mautpflichtiges schweres Nutzfahrzeug im Unternehmen mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Als Nachweis wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als elektronische Kopie anerkannt.

Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein

  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs,
  • die Art des Fahrzeugs,
  • der Tag der Zulassung und
  • der/ die Fahrzeughalter:in.

Sind Fahrzeughalter:in und Antragsteller:in nicht identisch, ist dem Antrag zusätzlich der Nachweis des Eigentums des/der Antragsteller(s)/in an dem Fahrzeug beizufügen, beispielsweise in Form einer elektronischen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), einer aktuellen Aufstellung zum Anlagevermögen, Kaufvertragsurkunde/n oder vergleichbarer geeigneter Bestätigungen über die Eigentumsverhältnisse.

Der Fahrzeugnachweis ist eine Pflichtanlage des Antrags und mit Antragstellung einzureichen. Das Fehlen des Fahrzeugnachweises führt zur unmittelbaren Ablehnung des Antrags wegen Unvollständigkeit.

2. Absichtserklärung

Dem Antrag ist eine von dem/von der Antragsteller:in und der/dem potenziellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung gemäß dem amtlichen Muster des Bundesamtes (Anlage 2 zum Antrag) beizufügen.
Die Absichtserklärung ist eine Pflichtanlage des Antrags und mit Antragsstellung einzureichen. Das Fehlen der Absichtserklärung führt zur unmittelbaren Ablehnung des Antrags wegen Unvollständigkeit.

3. Ausbildungsvertrag und IHK-Bescheinigung

Für Bewilligungen müssen innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Zuwendungsbescheides über das dafür bereitgestellte elektronische Antragsportal (eService-Portal)

  • der Abschluss eines Ausbildungsvertrags durch Vorlage einer elektronischen Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrags und
  • dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch Vorlage einer elektronischen Kopie mit der Bestätigung der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes über die Eintragung dieses Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

nachgewiesen werden.

Für nicht rechtzeitig nachgewiesene Ausbildungsverhältnisse kann die Zuwendung gemäß § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufen werden.

4. Kontrollformular

Das Kontrollformular ist eine Pflichtanlage des Antrags. Es ist mit den Absenderdaten sowie dem Geschäftszeichen zu befüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Übermittlung im eService-Portal sollte unmittelbar zusammen mit der Antragstellung, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang beim Bundesamt erfolgen.

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