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Was ist unter einem Windhundverfahren/Prioritätsprinzip zu verstehen?

Der Begriff „Windhundverfahren“ ist eine andere Bezeichnung für Prioritätsprinzip. Darunter ist zu verstehen, dass Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs beim BAG bearbeitet werden.

Für den Zeitpunkt der Antragstellung und die Reihung der Anträge ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags beim BAG maßgeblich. Die Anträge werden nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge (z.B. wenn Fahrzeugnachweis oder Absichtserklärung fehlen) werden abgelehnt. Der/die Antragsteller:in hat die Möglichkeit innerhalb der Antragsfrist einen neuen Antrag zu stellen. Eine Förderfähigkeit besteht aber nur, wenn der Ausbildungsvertrag nicht vor Antragstellung geschlossen worden ist.