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Was ist ein Bewilligungszeitraum?

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Eingang des vollständigen Antrags beim BAG und endet mit dem Ende der Ausbildung laut Ausbildungsvertrag.

In diesem Zeitraum muss die bewilligte Maßnahme grundsätzlich durchgeführt, also begonnen und beendet, werden. Durchgeführt ist eine Ausbildungsmaßnahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Absatz 2 BBiG). Auch die zuwendungsfähigen Kosten müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein.

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