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Ist das Ausbildungsverhältnis noch förderfähig, wenn es beendet, aber in einem anderen Unternehmen fortgesetzt wird?

Nein, nach Ziffer 8.1 Satz 2 der Richtlinie „Ausbildung" steht die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse unter der Bedingung, „dass die vertraglich vereinbarte Ausbildung vollständig durchgeführt wird." Wenn die Ausbildung beim antragstellenden Unternehmen abgebrochen wurde und somit nicht mehr „vollständig" durchgeführt wird, darf kein Zuschuss mehr gezahlt werden.

Grundsätzlich kann aber das Unternehmen bei dem im Rahmen eines neuen Ausbildungsvertrages die Ausbildung fortgesetzt wird, für die verbleibenden Ausbildungsmonate einen neuen Förderantrag stellen (Vgl. FAQ 1.2 und 3.1).

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